Designrecht / Geschmacksmusterrecht
Eine immer größere Bedeutung neben oder ergänzend zu technischen Schutzrechten erlangt das Design bzw. das Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit Wirkung für die gesamte Europäische Union.
Mit dem Design wird die äußere Form eines Produktes geschützt. Dies können 2-dimensionale Flächenmuster ebenso wie 3-dimensionale Formen von Erzeugnissen sein.
Neben der Anmeldung, Erlangung und Durchsetzung eines Designs bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmusters beraten wir unsere Mandanten bei der sinnvollen Ergänzung des Schutzrechtsportfolios.