Patentrecht / Gebrauchsmusterrecht

Erlangung - Aufrechterhaltung - Durchsetzung Verteidigung - Vernichtung

Patente und Gebrauchsmuster schützen technische Entwicklungen vor Nachahmung. Sie geben ihrem Inhaber das ausschließliche Recht, den geschützten Gegenstand zu benutzen. Dies umfasst das Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen und das Gebrauchen.

Wir führen für unsere Mandanten Recherchen im Vorfeld einer Anmeldung durch, Arbeiten die Anmeldungsunterlagen aus und führen Anmelde- und Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie dem Europäischen Patentamt bis zur Erlangung eines Schutzrechtes.

Ebenfalls vertreten wir im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren genauso wie wir Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsverfahren betreffend Patentrecht führen. Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Mitwirkung vor den ordentlichen Gerichten bei Gebrauchsmuster- und Patentstreitsachen.

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